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Ihr Ansprechpartner - zuständig für die kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Frau Ernst

Telefon  (03 45) 2 24 - 18 07

(Anrufe bitte nur zu üblichen Bürodienstzeiten, außerhalb der Publikums-Sprechzeiten.)


Frau Niemann

Telefon  (03 45) 2 24 - 18 23

(Anrufe bitte nur zu üblichen Bürodienstzeiten, außerhalb der Publikums-Sprechzeiten.)

 


E-Mail: waffenrecht.pi-hal(at)polizei.sachsen-anhalt.de

Auf Grund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden in der Polizeiinspektion Halle (Saale) Sprechstunden nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt. 

Dies gilt bis auf Weiteres.

 

Nach wie vor steht Ihnen die Polizeiinspektion Halle (Saale) als zuständige Waffen- und Sprengstoffbehörde für das Stadtgebiet Halle (Saale) zur Verfügung.

Sprechzeiten:

Dienstag

 09:00 - 12:00 Uhr

 & 13:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag  

 09:00 - 12:00 Uhr

Anschrift

Polizeiinspektion Halle (Saale)

Stabsbereich Verwaltung

Waffen- & Sprengstoffrecht

Merseburger Straße 6

06010 Halle (Saale)

Zuständigkeiten im Waffen- und Sprengstoffrecht

Wir erteilen waffenrechtliche Erlaubnisse, sprengstoffrechtliche Erlaubnisse im nicht gewerblichen Bereich und Anzeigen/Genehmigungen zum Abbrennen eines Feuerwerkes.

Die Polizeiinspektion Halle (Saale) ist zuständig für alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Gebiet der Stadt Halle sowie für Feuerwerke in der Stadt Halle.

 

Für Bürgerinnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Stadt Halle (Saale) haben, ist der jeweilige  Landkreis zuständig. Ansprechpartner ist hier in der Regel das Ordnungsamt beim Landratsamt.

Waffenverbotszone in Halle (Saale)

Seit Dezember 2020 gibt es in der Stadt Halle (Saale) eine Waffenverbotszone.

Hier können sie den Text der

Verordung sowie der

1. Änderungsverordnung und

2. Änderungsverordnung nachlesen.

Welchen Bereich die Waffenverbotszone umfasst, ist im Kartenausschnitt ersichtlich.