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Versammlungsbehörde

Wo kann ich eine Versammlung anmelden?

Gemäß § 12 Landesversammlungsgesetz ist eine versammlungsrechtliche Veranstaltung im Regelfall spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Veranstaltung (bspw. durch Einladen der Teilnehmer, Verteilen von Informationsmaterial zur Veranstaltung, Bewerbung in sozialen Netzwerken etc.) bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzumelden!

Die zuständigen Versammlungsbehörden sind:

Für die kreisfreie Stadt Magdeburg: die Polizeiinspektion Magdeburg

Für die kreisfreie Stadt Halle (Saale): die Polizeiinspektion Halle (Saale)

Für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz außerhalb der genannten Städte Magdeburg und Halle (Saale) sind die jeweiligen Landkreise bzw. Landratsämter, sowie die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau zuständig.

Die Zuständigkeiten ergeben sich aus der "Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO SOG)". 

Informationsbroschüre "Nachwuchsfahndung"

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